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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loctimize GmbH

§ 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, die ein Vertragspartner mit der Loctimize GmbH (im Folgenden „Loctimize“ bezeichnet) abschließt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Sie gelten vorrangig gegenüber allen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch wenn dies ausdrücklich in dessen AGB ausgeschlossen wird. Mit Vertragsschluss wird dies vom Vertragspartner anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Schulungsdienstleistungen im Sinne dieser Bestimmungen sind alle Arten von Weiterbildungsveranstaltungen, inklusive Seminare, Webinare, Workshops und Vorträge. Unterlagen, die in diesem Zusammenhang von Loctimize erstellt werden, sind Hilfsmittel, nicht das geschuldete Ergebnis des Vertrags. Sofern ein Beratungsendbericht vereinbart ist, ist dieser kein Gutachten, sondern dokumentiert lediglich den Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Beratungsprozesses.
  2. Supportdienstleistungen sind alle Arten von vor-Ort-, Telefon- und Onlinesupport, die von Loctimize zur Unterstützung ihrer Kunden erbracht werden. Es handelt sich um Support per Telefon, per E-Mail und online per Desktop-Sharing für alle von uns geschulten Produkte, z.B.: Across, memoQ, SDL MultiTerm, SDL Passolo, SDL Trados, Wordfast.
  3. Unter Beratungsdienstleistungen sind die Erbringung der erforderlichen Untersuchungen, Analysen sowie Mitteilung an den Auftraggeber der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen zu verstehen.
  4. Softwareapplikationen umfasst Anpassung von Fremdsoftware auf die betrieblichen Erfordernisse des Auftraggebers. Hierbei gilt das vor Auftragserteilung in Textform vereinbarte Ergebnis als vereinbart. Vertragspflichten sind dem Einzelauftrag zu entnehmen.
  5. Zertifizierung und Auditdienstleistungen
    1. Loctimize ist offizieller Partner des Zertifizierers Austrian Standards plus und übernimmt als solcher die Durchführung von Audits vor Ort oder per Fernüberwachung zur LICS®-Zertifizierung. Das LICS®-Logo ist eingetragenes Warenzeichen der Austrian Standards plus GmbH.
    2. Auditdienstleistungen sind alle Dienstleistungen, die von Loctimize als Partner der Austrian Standards plus GmbH angeboten werden. Re-Audits zur LICS®-Zertifizierung finden in einem zweijährigen Rhythmus statt und werden jeweils separat angeboten.
    3. Vertragspartner für Zertifizierungsdienstleistungen zur LICS®-Zertifizierung ist die Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien, Österreich. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Zertifizierungssystem „ON Certified Service“ von Austrian Standards plus.

§3 Vertragsschluss und Leistungserbringung

  1. Aufträge sind nur verbindlich, wenn der Vertragspartner ein zuvor von Loctimize übermitteltes Angebot angenommen hat. Angebot und Annahme sind in Textform zu übermitteln, ausreichend ist eine Erklärung, die per Telefax oder E-Mail übermittelt wird.
    1. Im Falle von Beratungsdienstleistungen gilt die Leistung als erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob, wann oder wie die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umgesetzt werden.
    2. Im Falle von Schulungsdienstleistungen gilt die Leistung als erbracht, wenn die Schulungsmaßnahmen durchgeführt sind. Unerheblich ist, ob, wann oder wie die durch die Schulungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten umgesetzt werden.
  2. Loctimize ist berechtigt, unter Beibehaltung der eigenen unmittelbaren Verpflichtung selbständige Unterauftragnehmer und Mitarbeiter einzusetzen.
  3. Vertragliche Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages mit Loctimize bedürfen der Textform, ebenso alle Erklärungen innerhalb der vertraglichen Beziehung, wie insbesondere Kündigung und andere einseitige Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch für eine Änderung des Formerfordernisses selbst.

§ 4 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Loctimize ist verpflichtet, während und nach Beendigung des Auftrags über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogene Tatsachen, die Loctimize im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Loctimize verpflichtet auch seine Unterauftragnehmer und Mitarbeiter zur Verschwiegenheit. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf Loctimize die oben genannten Tatsachen nicht an Dritte weitergeben.
  2. Eine Verletzung der Schweigepflicht liegt nicht vor, wenn
    1. diese Informationen aufgrund einer rechtskräftigen richterlichen oder behördlichen Entscheidung oder aufgrund eines Gesetzes zu offenbaren sind, oder
    2. die Offenbarung zum Zweck der Rechtsverfolgung durch Loctimize erfolgt, oder - die Informationen der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren, oder
    3. die Informationen der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass der Informationsempfänger hierfür verantwortlich ist, oder
    4. die Informationen dem Informationsempfänger vor Empfang bekannt waren oder von ihm unabhängig entwickelt werden.
  3. Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm gelieferten personenbezogenen Daten Dritter gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz von Loctimize oder deren Unterauftragnehmern und Mitarbeitern zur Erbringung der Leistung speichern und verarbeiten zu lassen.
  4. Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellter, personenbezogener Daten iSd § 3 BDSG oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist im Rahmen des §28 BDSG erlaubt. Loctimize ist berechtigt, diese Daten nach einer Frist von zwei Jahren zu löschen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Loctimize nach Kräften zu unterstützen und gegebenenfalls in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere stellt er Loctimize die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung beziehungsweise stellt Räume, Technik und Personal im erforderlichen Umfang unentgeltlich bereit. Weiterhin hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten.
  2. Soweit erforderlich, hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen.
  3. Der Vertragspartner benennt bei Vertragsabschluss schriftlich die Person, deren technische bzw. rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Vertragspartner bindend sind. Bei einem Wechsel dieser Person ist Loctimize hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
  4. Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme oder den Abruf von Online-Schulungs- oder Supportmaßnahmen oder der damit verbundenen Informationen sind auf der Homepage von Loctimize (www.loctimize.com) vermerkt. Loctimize ist nicht verantwortlich für das Vorhandensein entsprechender technischer Voraussetzungen beim Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Online-Schulung eine Zugangsberechtigung (Kennwort). Diese hat er vertraulich zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Loctimize behält sich vor, bei Kenntnis von Missbrauch (z.B. Überlassung des Kennwortes an einen unbefugten Dritten) das Kennwort zu sperren.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Das Entgelt für die Dienste von Loctimize wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad eines Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist ausgeschlossen.
  2. Entgelte sind sofort nach Erbringung der Leistung fällig und ohne Abzüge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlbar, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
  3. Stornierungen von Schulungen sind bis 2 Monate vor einer Schulungsdienstleistung kostenfrei möglich. Bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin berechnet Loctimize 30% des Preises als Stornierungskosten, danach den vollen Preis.
  4. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers kann nur dann erfolgen, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. 

§ 7 Gewährleistung und Verjährung

  1.  
    1. Loctimize haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).
    2. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung der Höhe nach auf den Schadensumfang begrenzt, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden (insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen während Schulungen) und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
    3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
    4. Die Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2.  
    1. Für alle Schulungsdienstleistungen iSd §2 I schulden wir keinen Schulungserfolg. Loctimize schuldet die Durchführung von Schulungen entsprechend dem auftragsgemäß vereinbarten Schulungskonzept. Darüber hinaus hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt der Schulung.
    2. Für die Webinare gilt darüber hinaus, dass Änderungen an den eingestellten Unterlagen ständig möglich sind. Im Falle des Nichtzustandekommens eines Webinars  aufgrund einer in den Verantwortungsbereich von Loctimize fallenden, technischen Störung, hat Loctimize das Recht, die Schulungsmaßnahme an einem zwischen den Vertragsparteien abzustimmenden Termin nachzuholen.
  3. Bei Softwareapplikationen haftet Loctimize nur für das vor Auftragserteilung in Textform vereinbarte Ergebnis.
  4.  
    1. Der Abruf unserer Supportdienstleistungen ist in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 18 Uhr per Telefon sowie per Email möglich. Wir bemühen uns, auch außerhalb dieser Zeiten verfügbar zu sein und Ihre Anfragen per Email schnellstmöglich zu beantworten.
    2. Wir schulden nur die Erbringung der Supportdienstleistung, nicht jedoch deren Erfolg.
    3. Die Kosten des Supports gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden monatlich abgerechnet.
  5.  
    1. Bei Beratungsdienstleistungen schulden wir dir ordnungsgemäße Durchführung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft der Analysen und Untersuchungen. Wir schulden keinen Erfolg hinsichtlich der vom Auftraggeber umgesetzten Beratung.
    2. Die Analysen und Untersuchungen beruhen auf den uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. An diesen nimmt Loctimize nur eine Plausibilitätsprüfung vor. Beruht ein Fehler in den Analysen und Untersuchungen auf fehlerhaften Informationen ist die Haftung von Loctimize ausgeschlossen.
  6.  
    1. Loctimize ist offizieller Partner des Zertifizierers Austrian Standards plus Und übernimmt vertragsgemäß externe Audits und Fremdüberwachung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Zertifizierungssystem „On Certified Service“ der Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien, Österreich.
    2. Loctimize hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Zertifizierung. Loctimize gibt lediglich auf Grundlage des durchgeführten Audits unverbindliche Empfehlungen gegenüber der Austria Standards plus ab. Loctimize haftet nicht für die Vergabe, die Nichtvergabe oder den Entzug eines Zertifikats.
  7. Als Vertriebspartner übernimmt Loctimize die Durchführung von Audits zur LICS®-Zertifizierung. Loctimize schuldet dem Antragssteller kein bestimmtes Ergebnis des Audits, sondern lediglich die Auditvorbereitung und -durchführung.
  8. Für vom Auftraggeber in angemieteten Veranstaltungsräumen verursachte Schäden jedweder Art haftet dieser selbst.
  9. Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss unverzüglich geltend gemacht werden.

§ 8 Urheberrechte

  1. Soweit Arbeitsergebnisse von Loctimize urheberrechtsfähig sind, bleibt Loctimize Urheber und behält alle Rechte. Dies gilt insbesondere für erstellte Konzepte und Materialien.
  2. Der Auftraggeber darf die von Loctimize erstellten Ergebnisse, Endprodukte und Dokumentationen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht an Dritte weitergeben.
  3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung von Loctimize ganz oder teilweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten.
  4. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 9 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Loctimize zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  2. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsanspruches hat Loctimize Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens beziehungsweise der Mehraufwendungen. Darin eingeschlossen sind auch diejenigen Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge von unrichtigen, nachträglich berichtigten, lückenhaften oder verzögerten Angaben des Auftraggebers von Loctimize wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

§ 10 Zahlungsverzug des Auftraggebers

  1. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Mahnungen, Rechnungen und andere Schreiben können auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
  2. Während des Zahlungsverzugs steht Loctimize unabhängig von urheberrechtlichen Ansprüchen ein vertraglicher Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber zu. Dieser richtet sich gegen die Verwendung der von Loctimize geschaffenen Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber, bis das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig gezahlt ist.
  3. Loctimize darf darüber hinaus alle weiteren Dienstleistungen, auch aus anderen Verträgen, mit dem Auftraggeber einstellen, bis das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig gezahlt ist.

§ 11 Ereignisse höherer Gewalt

    Loctimize haftet nicht für Verzug oder Mängel, die nicht von ihr zu vertreten sind (Höhere Gewalt). In diesem Fall ist Loctimize berechtigt, die Leistungserbringung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten auch Streik, Aussperrung sowie Tod oder längere Krankheit einer mit dem Projekt befassten Person.

§ 12 Vertragsbeendigung

  1. Verträge über Dienstleistungen enden regelmäßig mit dem Abschluss der vereinbarten Maßnahme beziehungsweise mit der Vorstellung des Konzepts, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Diese bedarf der Schriftform.
  3. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag, so ist er verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Entgelte auszugleichen. Dies schließt den Ersatz aller angefallenen Arbeitszeiten nach dem im Auftrag angegebenen Stunden-, Halbtages-, Tages- oder Projektsatz oder, wenn ein solcher nicht angegeben ist, nach dem bei Dienstleistungen der jeweiligen Art bei Loctimize üblichen Satz ebenso wie Materialaufwand und sonstige Spesen ein. Loctimize steht es jederzeit offen, einen durch die Kündigung darüber hinaus entstandenen Schaden geltend zu machen. Der Schadensersatz schließt auch alle Rechtsverfolgungskosten von Loctimize ein.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen hat Loctimize an den überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat Loctimize alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter Loctimize aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat.
  2. Der geschäftsübliche Schriftverkehr und kopierte Unterlagen, von denen der Auftraggeber die Originale behalten hat, fallen nicht unter diese Bestimmung.

§ 14 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Vertragssprache

  1. Alle auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen.
  2. Erfüllungsort für Loctimize und den Vertragspartner ist Saarbrücken.
  3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Saarbrücken.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 15 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Loctimize ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Loctimize weist seine Vertragspartner auf Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Widerspricht der Auftraggeber diesen nicht in Textform binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungserklärung gelten diese als akzeptiert gelten.

§ 16 Salvatorische Klausel

    Sollte zwischen den Vertragsparteien eine unwirksame Bestimmung vereinbart sein oder eine der vertraglichen Bestimmungen unwirksam werden, so wird der Vertrag im Übrigen in seiner Wirksamkeit nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.